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E-Check / Geräteprüfung im Kreis Coesfeld und Umgebung

Wir übernehmen die folgenden E-Checks für Sie:

→ Zum einen prüfen wir ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel.

→ Zum anderen werden auch ortsfeste elektrische Betriebsmittel von uns geprüft.

Sie haben direkt eine Frage zu unseren E-Checks und wollen sich unverbindlich und persönlich von uns beraten lassen? Dann rufen Sie unser Team einfach in Havixbeck unter +49 (0) 2507 / 18 45 an. Wir beraten Sie gerne!

Im Folgenden haben wir denjenigen von Ihnen, die schon einmal weitere Informationen zu dem Thema E-Check erhalten wollen, ein paar grundlegende Informationen zusammengetragen.

1. Erstprüfungen / wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 VDE 0701/0702

Nach der Definition sind ortsveränderliche elektrische Geräte solche, die einen Stecker haben und im Betrieb bewegt werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis, zum Beispiel über eine Steckdose, angeschlossen sind.

Welche elektrischen Geräte unterliegen der Geräteprüfung?

Beispiele sind:

  • Steckdosen, Mehrfachsteckdosen, Verlängerungsleitungen
  • Handbohrmaschinen, Winkelschleifer, Staubsauger, Lötkolben
  • Computer, Drucker, Scanner, Monitore, Switch
  • Wasserkocher, Kaffeemaschinen
  • Waschmaschinen, Trockner
  • Laborgeräte
  • Aktenvernichter
  • Stehlampen, Arbeitsplatzlampen
  • Ladegeräte jeglicher Art
  • und vieles mehr

Unterschied Privathaushalt und Unternehmen: In Betrieben sind dabei ALLE elektrischen Geräte, die unter die obenstehende Definition fallen, zu erfassen. Dies gilt auch für die privaten Geräte, die im Unternehmen betrieben werden, wie beispielsweise Radios. 

Wie häufig muss / sollte eine wiederkehrende Überprüfung ortsveränderlicher elektrische Geräte stattfinden?

Ortsveränderliche elektrische Geräte müssen in regelmäßigen Abständen durch eine sachverständige Person geprüft und das Ergebnis protokolliert werden. Als Grundlage wird hier die Gefährdungsbeurteilung herangezogen. In selbiger analysiert man die Beanspruchung betroffener Gerätschaften und setzt dann entsprechende Prüfintervalle fest. Je nach Fall können die Fristen so zu Beginn schon auf drei Monate festgelegt werden. Maximal lässt sich die Frist jedoch auf 24 Monate erweitern, was jedoch nur für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Gültigkeit besitzt. 

Zu Selbigem ist neben der Verlängerungsleitung auch eine Vielzahl an Anschlussleitungen zu zählen. Sollte die in Erfahrung gebrachte Fehlerquote bei unter zwei Prozent liegen, so kann die Prüffrist verlängert werden.

Wie oder was wird geprüft?

Die Prüfung erfolgt nach VDE 0701-0702. Als Erstes erfolgt die Sichtprüfung, um beispielsweise Gehäuseschäden oder Schäden an der Anschlussleitung zu erfassen. Anschließend erfolgen die verschiedenen Messungen.
Dazu gehören die Schutzleiterprüfung R-PE, die Isolationsprüfung R-ISO und je nach Gerätetyp eine Schutzleiterstromprüfung I-PE (SK1-Geräte) oder eine Berührungsstromprüfung I-B (SK2-Geräte).

Es wird unterschieden nach:

  • Erstprüfungen DIN VDE 0700 Teil 1
  • Prüfungen nach Instandsetzung und Änderung DIN VDE 0701-0702
  • Wiederholungsprüfungen DIN VDE 0701-0702

Sollten Geräte durch diese Prüfungen fallen, weil beispielsweise ein Anschlusskabel defekt ist, können wir diese auch gerne reparieren, instandsetzen und erneut prüfen.

Rechtsgrundlagen von DGUV V3 / BGV A3 -Prüfungen

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung erlassen die Berufsgenossenschaften Unfallverhütungsvorschriften, die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV). Aus der Betriebssicherheitsverordnung und den Unfallverhütungsvorschriften ergibt sich die Rechtsgrundlage für die Prüfungen nach DGUV V3 / BGV A3.

2a Erstprüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DGUV V3 VDE 0100-600

Ortsfeste elektrische Anlagen müssen nach erfolgter Erstprüfung in regelmäßigen Abständen wiederholt geprüft werden. Dafür ist die VDS Richtlinie 0105-100 maßgebend. Auch hier werden die Ergebnisse dokumentiert und Ihnen zur Verfügung gestellt.

Reparaturen / Instandsetzen nach nicht zufriedenstellenden Messergebnissen

Ein Messergebnis ist negativ ausgefallen? Gerne übernehmen wir die fachmännischen Reparaturen oder den Austausch defekter Geräte oder defekter Schutzeinrichtung. 

Wie verläuft eine Wiederholungsprüfung bei ortsfesten Anlagen?

Sichtprüfung → Erprobung → Messprüfung: Die Prüfungen umfassen im Wesentlichen die Prüfungen auf Sicherheit und auf die korrekte Funktion der Anlage.

Dabei werden zunächst alle Teile der Anlage gesichtet und auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft. Die Erprobung geschieht durch Auslösen der Schutzeinrichtungen und durch Betätigen der Prüftasten.

Was wird gemessen und dokumentiert?

  • Messung von Netzspannung
  • Messung des Isolationswiderstands
  • Messung Erdungswiderstand
  • Messung von Schutzleiter- bzw. Netzschleifenwiderstand
  • und Auslösen der FI/RCD-Schutzeinrichtung

Im Anschluss bekommen Sie von uns ein exaktes Prüfprotokoll für Ihre Unterlagen oder auch zur Vorlage bei der Versicherung, sollte dies notwendig sein.

Allgemeines

DGUV-Vorschrift-3-Prüfungen: Anlagenprüfungen – Prüfung elektrischer Anlagen nach VDE 0100-600 und VDE 0105-100

⇒ Als Betreiber einer elektrischen Anlage ist man gemäß BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) gesetzlich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Anlage ordnungsgemäß funktioniert. Der Anlagenzustand muss den vertraglichen Festlegungen entsprechen und eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Sicherheit von Menschen und Umwelt erfüllen (Erstprüfung). Außerdem sind regelmäßig wiederkehrende Prüfungen der Anlagen gesetzlich vorgeschrieben 

⇒ Maßgeblich für die rechtskonforme Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind die Anforderungen der DIN VDE-Normen 0100-600 für die Erstprüfung sowie DIN VDE 0105-100 für die vorgeschriebenen Wiederholungsprüfungen. 

Mit diesen VDE-Normen liefert der Gesetzgeber verbindliche Regeln und Vorschriften, nach denen geprüft und dokumentiert werden muss. Daher ist es wichtig, die Durchführung der Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 nur einem Anbieter zu übertragen, der entsprechende Fachkompetenz erlangt hat und diese auch nachweisen kann

⇒ Die Prüfung elektrischer Anlagen nach DGUV V3 wird von Betrieben aller Branchen und Betriebsgrößen verlangt. Insbesondere, wenn der Betrieb Mitarbeiter beschäftigt, die mit den Anlagen umgehen, greifen die strengen Regeln der DGUV.

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